Lehrgang:
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 48 StrlSchV
Kategorie: Kerntechnik/Strahlenschutz - Strahlenschutz
Zielgruppe
Verantwortliches Schichtpersonal und Strahlenschutzbeauftragte in Kernkraftwerken
Ziel
Aktualisierung der Fachkunde für verantwortliches Schichtpersonal und Strahlenschutzbeauftragte in Kernkraftwerken gemäß § 48 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in Verbindung mit der „Richtlinie für den Fachkundenachweis von Kernkraftwerkspersonal“ und der Richtlinie „Fachkunde von Strahlenschutzbeauftragten in Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen“
Dauer
2 Tage
Ort
in Ihrem Kraftwerk
Inhalte:
Veränderungen im Atomrecht- Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
- Wesentliche Veränderungen im Atomgesetz
- Die Strahlenschutzverordnung (StrSchV)
- Wesentliche Veränderungen im untergeordneten Regelwerk
- Dosimetrie
- Kontamination
- Inkorporation
Abschluss:
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die als Nachweis der Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz von der zuständigen Behörde anerkannt wird. Der Lehrgang ist von den zuständigen Behörden in Bayern, Nordrhein-Westfalen, NiedersachseWeitere Informationen:
Abschluss: Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die als Nachweis der Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz von der zuständigen Behörde anerkannt wird. Der Lehrgang ist von den zuständigen Behörden in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland Pfalz und Schleswig-Holstein als geeignete Maßnahme anerkannt.Gebühren zzgl. ges. gültiger MwSt.
Termine:
Kurs-ID | Termin | Preis | |
---|---|---|---|
00K_FS_903.00 | auf Anfrage | Mitglieder auf Anfrage, Nicht-Mitglieder auf Anfrage | Kurstermine auf Anfrage |