Aktualisierung/Erhaltung der Fachkunde für verantwortliches Kernkraftwerkspersonal und Strahlenschutzbeauftragte in kerntechnischen Anlagen
Kategorie: Kerntechnik/Strahlenschutz
Zielgruppe
Verantwortliches Schichtpersonal und Strahlenschutzbeauftragte in Kernkraftwerken
Ziel
Aktualisierung der Fachkunde für verantwortliches Schichtpersonal und Strahlenschutzbeauftragte in Kernkraftwerken gemäß § 48 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in Verbindung mit der „Richtlinie für den Fachkundenachweis von Kernkraftwerkspersonal“ und der Richtlinie „Fachkunde von Strahlenschutzbeauftragten in Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen“
Dauer
2 Tage
Ort
in Ihrem Kraftwerk
Inhalte:
Strahlenschutzrecht für verantwortliches Personal und Strahlenschutzbeauftragte in kerntechnischen Anlagen
• Atomgesetz (AtG)
• Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
• Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
• Untergeordnete Regelwerke
Naturwissenschaft und Technik im Strahlenschutz
• Strahlenarten im Kernkraftwerk
• Dosisarten
• Biologische Wirkung ionisierender Strahlung
• Dosimetrie
• Messgeräte
• Ermittlung der Körperdosis
• Kontamination
• Inkorporation
Abschluss:
Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, die als Nachweis der Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz von der zuständigen Behörde anerkannt wird. Der Lehrgang ist von den zuständigen Behörden in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland Pfalz und Schleswig-Holstein als geeignete Maßnahme anerkannt.
Weitere Informationen:
Termine und Preise auf Anfrage.